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Humanitäres Völkerrecht

Ein Mindestmaß an Humanität auch im Krieg

Krieg ist grundsätzlich verboten. Krieg verursacht unermessliches Leid. Trotzdem ist er allgegenwärtig. Die Nachrichten berichten tagtäglich über bewaffnete Auseinandersetzungen. Massengräber und Minenopfer, Vertreibungen und Vergewaltigungen gehören zu diesem Schreckensszenario.

Das humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Zwar kann es Kriege nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern.

Das humanitäre Völkerrecht dient dem Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen (z.B. Zivilpersonen und verwundete, kranke oder gefangene Soldatinnen und Soldaten) und legt den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf.

70 Jahre Genfer Abkommen - Eine Idee verändert die Welt

Genfer Abkommen

Das Kernstück des humanitären Völkerrechts ist in den vier Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen von 1977 und 2005 verankert. An die Abkommen sind fast alle Staaten der Welt gebunden. Ende 2020 waren 196 Staaten Vertragsparteien der vier Genfer Abkommen. Das I. Zusatzprotokoll hatten 174, das II. Zusatzprotokoll 169 und das III. Zusatzprotokoll 76 Staaten ratifiziert.

Verbreitung der Kenntnisse des Humanitären Völkerrechts

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall auch kennen und entsprechend umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) leistet seinen Beitrag zu dieser Aufgabe als Mitglied in der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Gemäß seines Auftrags und seiner Selbstverpflichtung ist die Verbreitung der Kenntnisse des humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung eine prioritäre Aufgabe des DRK.

Um diesen Auftrag zu erfüllen, leistet das DRK vielfach Verbreitungsarbeit. Diese richtet sich mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten v. a. an politische und gesellschaftliche Entscheidungsträger, Streitkräfte und Polizei, Juristinnen und Juristen, medizinisches Personal, Schülerinnen, Schüler und Studierende, Medien und die allgemeine Öffentlichkeit.

Gemäß der föderalen Struktur des DRK hat jede Verbandsebene eine eigene Verantwortlichkeit für die Koordinierung und Durchführung von Verbreitungsarbeit. Neben den hauptamtlich Beschäftigten sind es insbesondere die ehrenamtlich tätigen Konventionsbeauftragten, die sich in den einzelnen Verbandsgliederungen für die Verbreitungsarbeit einsetzen.

Fortentwicklung des Humanitären Völkerrechts

Das Rote Kreuz setzt sich jedoch nicht nur für die Verbreitung der Kenntnisse über das humanitäre Völkerrecht und für dessen Einhaltung ein, sondern auch für dessen Fortentwicklung. Dies betrifft insbesondere die Verbesserung des Schutzes der Opfer von bewaffneten Konflikten. Auch das Deutsche Rote Kreuz hat dazu in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen auf nationaler und internationaler Ebene unterstützt, die v.a. den Einsatz von Waffen betreffen. Als Erfolg dieser Bemühungen ist unter anderem der Abschluss des Streumunition-Übereinkommens von 2008 zu nennen. Auch unterstützt das Deutsche Rote Kreuz schon seit Jahrzehnten internationale Kampagnen gegen den Einsatz von Minen und leistet Hilfe für die betroffenen Opfer.

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der irregulären Verbreitung von Waffen und deren Nutzung zur Begehung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts hat das Deutsche Rote Kreuz den Abschluss des internationalen Waffenhandelsvertrages im Jahre 2013 begrüßt.

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung hat sich, seitdem sie 1945 in Hiroshima und Nagasaki Zeuge des mit dem Einsatz von Atomwaffen verbundenen menschlichen Leides wurde, für ein Verbot dieser Waffen ausgesprochen und eingesetzt (Vierjahres-Aktionsplan). Das DRK hat den im Juli 2017 angenommenen Atomwaffenverbotsvertrag insbesondere mit Blick auf das darin enthaltene und auf dem humanitären Völkerrecht basierende Verbot des Einsatzes von Atomwaffen begrüßt.